Popularklage
gegen die
Einführung des Schulfaches "Islamischer Unterricht"
Aktuelle Entwicklung:
Der Antragsteller der Popularklage reichte am
12.11.2021 eine Erwiderung auf die Stellungnahme der Staatsregierung ein.
Der Bayerische Landtag bestellte am
14.10.2021 den CSU-Abgeordneten Josef Schmid zu ihrem Vertreter.
Die Bayerische Staatsregierung nahm am 23.08.2021 zur
Popularklage Stellung.
Bayerischer Verfassungsgerichtshof (BayVerfGH)
lehnt Eilantrag der AfD-Fraktion ab
Der Bayerische Verfassungsgerichtshof (BayVerfGH) lehnte am 26. August 2021 den Eilantrag der
AfD-Fraktion auf vorläufige Außervollzugsetzung des Gesetzes zur Änderung des
Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) und eine Änderung der Bayerischen Schulordnung (BaySchO) zur Einführung des Schulfaches Islamischer
Unterricht ab.
Nach Art. 26 Abs. 1 VfGHG
kann der Verfassungsgerichtshof eine einstweilige Anordnung erlassen, wenn dies
zur Abwehr schwerer Nachteile, zur Verhinderung drohender Gewalt oder aus einem
anderen wichtigen Grund dringend geboten ist. Dies sei im vorliegenden Fall
nicht gegeben.
BayVerfGH-Pressemitteilung vom 27.08.2021: https://www.bayern.verfassungsgerichtshof.de/media/images/bayverfgh/43-viii-21u.a.-pressemitt-entscheidung.pdf
BayVerfGH-Entscheidung vom 26.08.2021:
https://www.bayern.verfassungsgerichtshof.de/media/images/bayverfgh/43-viii-21-entscheidung.pdf
Die Antragsteller der Popularklage gegen die
Einführung des Schulfaches Islamischer Unterricht (Ernst-Günter Krause, bfg Bayern und gbs München), hatten ihren Eilantrag bereits
am 21.07.2021 zurückgezogen, als ihnen Art. 26 Abs. 1 des Gesetzes über den
Bayerischen Verfassungsgerichtshof (VfGHG) bekannt
wurde.
Die
auf dieser Webseite angebotenen PDF-Dateien können über folgende Links
eingesehen und heruntergeladen werden:
Popularklage
Der
Bayerische Landtag hat am 6. Juli 2021 in dritter Lesung die Änderung des
Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetzes beschlossen. Am Tag danach
haben die drei Antragsteller diese Popularklage beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof
eingereicht:
Anlagen
1. Gesetzentwurf
der Staatsregierung – Drucksache 18/15059
2. a) Fachlehrplan
für den Modellversuch Islamunterricht an der bayerischen Grundschule
b) LehrplanPLUS Islamischer Unterricht Grundschule komplett
c) Lernbereiche
im LehrplanPLUS Islamischer Unterricht Grundschule
3. a) Fachlehrplan
für den Modellversuch Islamunterricht an der bayerischen Mittelschule
b) LehrplanPLUS Islamischer Unterricht Mittelschule komplett
c) Lernbereiche
im LehrplanPLUS Islamischer Unterricht Mittelschule
4. a) Lernbereiche
im Lehrplan Kath. Religionslehre – Grundschule,
b) Lernbereiche
im Lehrplan Kath. Religionslehre – Mittelschule
5. a) Lernbereiche
im Lehrplan Evang. Religionslehre – Grundschule
b) Lernbereiche
im Lehrplan Evang. Religionslehre – Mittelschule
6. a) Lernbereiche
im Lehrplan Ethik – Grundschule
b) Lernbereiche
im Lehrplan Ethik – Mittelschule
7. FAU-Information
„Islamischer Unterricht – Lehramt Erweiterung / Staatsexamen / Zertifikat“
8. Parteiprogramme
zur Landtagswahl 2018 – Auszug
Aktuelle
Literatur
Der
Popularklage vom 6. Juli 2021 ist als Nachtrag der am 28. Juni 2021 beim Institut
für Weltanschauungsrecht erschienene Aufsatz „Konfessioneller Religionsunterricht rechtlich immer fragiler. Zu den
aktuellen Debatten in Bayern und Hamburg“ von Prof. Dr. Hartmut Kreß beigefügt. Die
rechtliche Problematik wird detailliert und zugleich gut verständlich
dargestellt. Der Verfasser
lehrt Sozialethik an der Evangelisch-Theologischen Fakultät der Universität
Bonn. Er ist Lehrbeauftragter an der Juristischen Fakultät der Universität
Düsseldorf.