Popularklage gegen die
Einführung des Schulfaches "Islamischer Unterricht"

 

Aktuelle Entwicklung:

 

Der Antragsteller der Popularklage reichte am 12.11.2021 eine Erwiderung auf die Stellungnahme der Staatsregierung ein.

 

Der Bayerische Landtag bestellte am 14.10.2021 den CSU-Abgeordneten Josef Schmid zu ihrem Vertreter.

 

Die Bayerische Staatsregierung nahm am 23.08.2021 zur Popularklage Stellung.

 

Bayerischer Verfassungsgerichtshof (BayVerfGH) lehnt Eilantrag der AfD-Fraktion ab

 

Der Bayerische Verfassungsgerichtshof (BayVerfGH) lehnte am 26. August 2021 den Eilantrag der AfD-Fraktion auf vorläufige Außervollzugsetzung des Gesetzes zur Änderung des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) und eine Änderung der Bayerischen Schulordnung (BaySchO) zur Einführung des Schulfaches Islamischer Unterricht ab.

 

Nach Art. 26 Abs. 1 VfGHG kann der Verfassungsgerichtshof eine einstweilige Anordnung erlassen, wenn dies zur Abwehr schwerer Nachteile, zur Verhinderung drohender Gewalt oder aus einem anderen wichtigen Grund dringend geboten ist. Dies sei im vorliegenden Fall nicht gegeben.

 

BayVerfGH-Pressemitteilung vom 27.08.2021: https://www.bayern.verfassungsgerichtshof.de/media/images/bayverfgh/43-viii-21u.a.-pressemitt-entscheidung.pdf

 

BayVerfGH-Entscheidung vom 26.08.2021:

https://www.bayern.verfassungsgerichtshof.de/media/images/bayverfgh/43-viii-21-entscheidung.pdf

 

Die Antragsteller der Popularklage gegen die Einführung des Schulfaches Islamischer Unterricht (Ernst-Günter Krause, bfg Bayern und gbs München), hatten ihren Eilantrag bereits am 21.07.2021 zurückgezogen, als ihnen Art. 26 Abs. 1 des Gesetzes über den Bayerischen Verfassungsgerichtshof (VfGHG) bekannt wurde.

 

 

Die auf dieser Webseite angebotenen PDF-Dateien können über folgende Links eingesehen und heruntergeladen werden:

 

Popularklage

 

Der Bayerische Landtag hat am 6. Juli 2021 in dritter Lesung die Änderung des Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetzes beschlossen. Am Tag danach haben die drei Antragsteller diese Popularklage beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof eingereicht:

 

Popularklage im PDF-Format

Popularklage im HTML-Format

 

Anlagen

 

1.   Gesetzentwurf der Staatsregierung – Drucksache 18/15059

 

2.   a) Fachlehrplan für den Modellversuch Islamunterricht an der bayerischen Grundschule
b) LehrplanPLUS Islamischer Unterricht Grundschule komplett
c) Lernbereiche im LehrplanPLUS Islamischer Unterricht Grundschule

 

3.   a) Fachlehrplan für den Modellversuch Islamunterricht an der bayerischen Mittelschule
b) LehrplanPLUS Islamischer Unterricht Mittelschule komplett
c) Lernbereiche im LehrplanPLUS Islamischer Unterricht Mittelschule

 

4.   a) Lernbereiche im Lehrplan Kath. Religionslehre – Grundschule,
b) Lernbereiche im Lehrplan Kath. Religionslehre – Mittelschule

 

5.   a) Lernbereiche im Lehrplan Evang. Religionslehre – Grundschule
b) Lernbereiche im Lehrplan Evang. Religionslehre – Mittelschule

 

6.   a) Lernbereiche im Lehrplan Ethik – Grundschule
b) Lernbereiche im Lehrplan Ethik – Mittelschule

 

7.   FAU-Information „Islamischer Unterricht – Lehramt Erweiterung / Staatsexamen / Zertifikat

 

8.   Parteiprogramme zur Landtagswahl 2018 – Auszug

 

 

 

 

Aktuelle Literatur

 

Der Popularklage vom 6. Juli 2021 ist als Nachtrag der am 28. Juni 2021 beim Institut für Weltanschauungsrecht erschienene Aufsatz „Konfessioneller Religionsunterricht rechtlich immer fragiler. Zu den aktuellen Debatten in Bayern und Hamburg“ von Prof. Dr. Hartmut Kreß beigefügt. Die rechtliche Problematik wird detailliert und zugleich gut verständlich dargestellt. Der Verfasser lehrt Sozialethik an der Evangelisch-Theologischen Fakultät der Universität Bonn. Er ist Lehrbeauftragter an der Juristischen Fakultät der Universität Düsseldorf.